1. Steuern beim Immobilienkauf: Die wichtigsten Abgaben auf Mallorca
Der Immobilienkauf auf Mallorca ist steuerlich klar geregelt – der endgültige Steuersatz hängt von Objektart und Preis ab.
Kauf einer gebrauchten Immobilie: Es fällt die Grunderwerbsteuer (ITP) an, mit gestaffelten Sätzen:
bis 400.000 €: 8 %
400.001 € bis 600.000 €: 9 %
600.001 € bis 1.000.000 €: 10 %
1.000.001 € bis 2.000.000 €: 12 %
über 2.000.001 €: 13 %
Kauf eines Neubaus: Mehrwertsteuer (IVA) 10 % plus Stempelsteuer (AJD) 1,5 % bis 2 %, ab einem Wert von 1.000.000 € erhöht sich die AJD auf 2 %1.
Tipp:Für die meisten DACH-Käufer ist ITP relevanter – Neubauobjekte sind mit IVA und AJD steuerlich teurer im Vergleich zu gebrauchten Immobilien.
2. Regionale Unterschiede: Mallorca und andere spanische Regionen im Vergleich
Die Balearen und damit Mallorca haben höhere Grunderwerbsteuersätze als viele Festlandregionen.
Andalusien: 7–10 % ITP (oft niedriger als auf Mallorca)
Kanaren: 6,5 % (auch unter Mallorca-Niveau)
Katalonien, Madrid: 6–11 % (je nach Wertstufe)
Mallorca liegt bei den Transaktionssteuern klar im oberen spanischen Drittel. Das verteuert exklusive Käufe, sorgt aber für hohe Rechtssicherheit und attraktive Gemeindeleistungen.
3. Steuer auf die Bodenwertzunahme (Plusvalía)
Die sogenannte Plusvalía Municipal ist eine Gemeindeabgabe auf die Wertsteigerung des Bodens zwischen Kauf und Verkauf.
Bemessungsgrundlage: Bodenwert und Besitzdauer (Jahre)
Nur beim Verkauf/Erbgang, Berechnung durch Gemeinde (in Palma oft 1–2 % des Verkaufspreises als grobe Hausnummer)
WICHTIG:Plusvalía kann je nach Marktentwicklung und Besitzdauer schwanken – bei Wertverlust fällt sie teils nicht an. Unbedingt vor Verkauf/Erwerb prüfen lassen!
4. Kapitalzuwachssteuer und ihre Vermeidung
Die spanische Gewinnsteuer (Kapitalzuwachssteuer, Plusvalía Estatal) betrifft den Verkaufsgewinn beim Immobilienverkauf.
Progressive Steuer: 19 % bis 28 % auf Veräußerungsgewinn (2025 ab 200.000 € greift der Spitzensteuersatz; für Ausländer ebenso)
Berechnungsbasis: Differenz zwischen Anschaffungskosten (plus Nebenkosten) und Verkaufserlös minus Kosten
Steuervermeidung/-minderung:
Hauptwohnsitzregel: Spanische Residenten, die älter als 65 Jahre sind und mindestens 3 Jahre selbst gewohnt haben, können von der Steuer befreit sein
Reinvestition in neue Hauptwohnung kann die Steuerpflicht ebenfalls reduzieren
Nachweise und Belege für Investitionen (Renovierung etc.) mindern den steuerpflichtigen Gewinn
Tipp:Vor jedem Verkauf unbedingt die steuerliche Planung mit Anwalt und Steuerberater durchgehen – spätere Korrekturen sind schwierig!
5. Einkommenssteuer – für Verkäufer
Verkäufer ohne steuerlichen Wohnsitz (Nicht-Residenten) unterliegen einer Retención, also einer Quellensteuer von 3 % auf den Verkaufspreis.
Wird vom Kaufpreis einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
Dient als Vorauszahlung auf eine mögliche Steuerpflicht (Gewinnsteuer)
Zu viel gezahlte Beträge können nachträglich erstattet werden (bei geringen Gewinnen/Verlusten)
Die Retención ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Sicherheitsleistung – gerade für ausländische Verkäufer ist das Rückerstattungsverfahren relevant.
6. Jährliche Immobiliensteuer (IBI)
Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) ist die jährliche Grundsteuer auf Mallorca.
Berechnung basiert auf Katasterwert, der meist unter dem Marktwert liegt
Satz: ca. 0,4–1,1 %, variiert je Gemeinde. Beispiel Palma: mittlere Wohnung ca. 250–600 € pro Jahr, Luxusimmobilien deutlich mehr
Kommt zusätzlich zur Abfall- und möglichen Sonderabgaben (z.B. für Müll oder Instandhaltung) hinzu
Wichtiger Tipp:Die IBI wird von der Stadt erhoben – prüfen Sie vor dem Kauf, ob Rückstände bestehen, sonst haftet der neue Eigentümer für Altschulden!
7. Sonderfälle: Steuern für ausländische Residenten und Nichtresidenten
Ob Sie als Resident oder Nichtresident gelten, hat große steuerliche Auswirkungen.
Resident: Wer mehr als 183 Tage/Jahr in Spanien lebt, versteuert sein weltweites Einkommen (IRPF mit progressiver Staffel bis 48 % auf Mallorca für hohe Einkommen), genießt aber Freibeträge und Auslandseinkünfte-Anrechnung.
Nichtresident: Versteuert nur Einkommen aus Spanien (z.B. Mieteinnahmen mit 19 % Pauschalsteuer für EU-Bürger, 24 % für Nicht-EU-Bürger), keine Freibeträge, aber Pflicht zur jährlichen Steuererklärung.
Vermögenssteuer: Für Immobilienvermögen in Spanien ab 700.000 € (Nichtresident) bzw. ab 3 Mio. € (Resident Balearen-Sonderregel), Staffelsteuersatz 0,2–3,5 % je nach Totalvermögen in Spanien
Eine korrekte Statusbestimmung und rechtzeitige An-/Abmeldung vermeiden hohe Nachzahlungen und Strafen.
8. Mittlerer Steuersatz und Spitzensteuersatz – Beispiele und Hinweise
Rechenbeispiel Einkommensteuer (Resident):
Bis 12.450 €: 19 %
Bis 20.200 €: 24 %
Bis 35.200 €: 30 %
Bis 60.000 €: 37 %
Bis 300.000 €: 45 %
Über 300.000 €: 47 %
Beispiel: Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen (als Resident): durchschnittlicher Satz = ca. 34 %; bei 300.000 € faktisch rund 44 %.
Im Gewinnfall 19 % auf den Veräußerungsgewinn (innerhalb EU); 24 % außerhalb der EU.
Beispiel: Gewinn von 100.000 € beim Immobilienverkauf -> 19.000 € Steuern für EU-Ausländer.
Progressive Staffel und regionale Unterschiede machen eine individuelle Beratung und Steuerplanung für größere Vermögen zur Pflicht!
9. Tipps, Tricks & wichtige Aspekte rund ums Thema Steuern auf Mallorca
Jede Steuerart vorher kalkulieren – Überraschungen beim Besitzwechsel sind häufig und meist teuer
Vor jedem Verkauf prüfen: Plusvalía und Gewinnsteuer rechtzeitig anmelden und beantragen
Bei Vermietung: Ausländische Nichtresidenten können laufende Kosten absetzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren
Sonderregel für 65+: Komplett steuerfreie Veräußerung der Hauptwohnung (bei Selbstnutzung >3 Jahre)
Wichtiger Aspekt: Zeitenwert von Modernisierung, Sanierung oder Umbau wird steuermindernd beim Verkauf berücksichtigt – alle Rechnungen gut aufbewahren!
Gute Vorbereitung spart mehrere Tausend Euro – mit Expertenwissen vermeiden Sie Nachzahlungen und Strafen auf Mallorca.
10. Fazit
Das spanische Steuersystem gilt auf Mallorca weitgehend wie auf dem Festland, weist aber höhere Steuersätze bei Erwerb und Besitz auf. Wer den Kauf oder Verkauf einer Immobilie plant, sollte Grunderwerbsteuer, Kapitalgewinnsteuer und jährliche IBI im Blick haben – für Ausländer und Residenten gelten unterschiedliche Regeln. Wer den richtigen Status und die aktuelle Rechtlage nutzt, vermeidet Doppelbesteuerung und unnötige Abgaben.
Steuern machen auf Mallorca bei Kauf und Besitz schnell einen großen Anteil der Gesamtkosten aus – gute Planung und Beratung sind Pflicht.
FAQ – Häufige Fragen zu Mallorca Steuern
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auf Mallorca?
8–13 %, gestaffelt nach Kaufpreis. Beispiel: 900.000 € Kaufpreis = 8 % bis 400.000 €, 9 % bis 600.000 €, Rest zu 10 %1.
Wie funktioniert die Plusvalía?
Gemeindeabgabe auf die Bodenwertsteigerung, abhängig von Besitzdauer und Wertzuwachs, oft 1–2 % des Verkaufspreises.
Wie hoch sind jährliche Steuern auf Immobilienbesitz (IBI)?
Je nach Katasterwert und Gemeinde – von 250 € (Wohnung) bis über 2.000 € (Luxusvilla). Nebenabgaben wie Müll oder Sonderumlagen können hinzukommen.
Welchen Steuersatz zahle ich als Nichtresident auf Mieteinnahmen?
Teilweise: Bei Verkauf des Hauptwohnsitzes ab 65 Jahren nach Mindestnutzungszeit, oder durch Reinvestition. Nicht für Zweitwohnsitze oder bei kurzer Besitzdauer.
Welche Unterschiede gibt es zu anderen Regionen?
Mallorca verlangt höhere Satzstaffeln bei Grunderwerb und bietet im Gegenzug hohe Rechtssicherheit und Gemeindeleistungen.
Alle Angaben nach aktuellem Stand 2025.
Alles über das Leben in Spanien bei FIRSTSEALINE.com
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwillligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.