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Immobilien in Spanien kaufen – Ihr ausführlicher Guide zum Immobilienkauf

Wer darf in Spanien Immobilien kaufen?

Grundsätzlich darf jeder EU-Bürger in Spanien Immobilien kaufen – egal, ob Haus, Wohnung oder Grundstück. Auch Nicht-EU-Bürger können Eigentum erwerben. Wichtig ist die spanische Steuernummer (NIE-Nummer), die Sie vor Vertragsabschluss beantragen. Mit einem deutschsprachigen Immobilienmakler in Spanien wie FIRSTSEALINE wird der gesamte Prozess transparent und rechtssicher begleitet.

Welche Regionen in Spanien eignen sich besonders für den Immobilienkauf?

Beliebte Regionen sind die Costa Blanca, Andalusien, die Costa del Sol und die Balearen. Diese Gebiete bieten hohe Lebensqualität, gute Infrastruktur und stabile Wertentwicklung. FIRSTSEALINE hilft Ihnen, die passende Region zu finden – ob Sie dauerhaft auswandern oder eine Ferienimmobilie kaufen möchten.

Wie läuft der Immobilienkauf in Spanien ab?

    1. Region und Immobilie auswählen

    2. Rechtliche & finanzielle Prüfung (Due Diligence)

    3. Kaufreservierung („Contrato de Arras“)

    4. Notarielle Beurkundung („Escritura Pública“)

    5. Grundbucheintragung

    6. Ein erfahrener Makler begleitet Sie durch alle Schritte und sorgt für eine sichere Abwicklung – von der Auswahl bis zur Schlüsselübergabe.

    Nutzen Sie unseren Checkliste für den Hauskauf in Spanien.

    Welche Kaufnebenkosten einer Immobilie entstehen beim Immobilienkauf in Spanien?

    Zum Kaufpreis kommen Nebenkosten von ca. 10–13 % hinzu, bestehend aus:

    – Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer (je nach Immobilientyp)
    – Notar- und Grundbuchkosten
    – Maklergebühren (oft im Kaufpreis enthalten)
    – eventuelle Finanzierungskosten
    Mehr über das Thema Kaufnebenkosten einer Immobilie in Spanien finden Sie in unserem Blogbeitrag.

    Welche rechtlichen Besonderheiten gelten beim Hauskauf in Spanien?

    Vor dem Kauf sollten Sie sicherstellen, dass die Immobilie ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen ist und keine Belastungen bestehen. Auch Baugenehmigungen und Energiezertifikate sind Pflicht. Mit einem deutschsprachigen Immobilienmakler in Spanien vermeiden Sie rechtliche Stolperfallen.

    Kann ich als Ausländer eine Immobilie in Spanien finanzieren?

    Ja, viele spanische Banken bieten Hypotheken auch für ausländische Käufer an. In der Regel wird ein Eigenkapitalanteil von 30–40 % erwartet.

    Lohnt sich der Immobilienkauf in Spanien als Kapitalanlage?

    Ja – Spanien gilt als einer der stabilsten Immobilienmärkte Europas. Gute Renditen, hohe Nachfrage nach Ferienwohnungen und langfristige Wertsteigerung machen den Kauf besonders attraktiv. FIRSTSEALINE zeigt Ihnen Regionen mit hohem Potenzial und sicherem Wachstum.

    Welche Risiken gibt es beim Immobilienkauf in Spanien?

    Mögliche Risiken beim Immobilienkauf in Spanien sind unter anderem unklare Eigentumsverhältnisse, fehlende oder veraltete Baugenehmigungen, nicht genehmigte Anbauten („Schwarzbauten“) oder versteckte Kosten, die erst nach dem Kauf sichtbar werden. Auch Altlasten, offene Grundschulden oder fehlende Eintragungen im Grundbuch können zu rechtlichen Problemen führen. In Küstennähe ist zudem das spanische **Küstenschutzgesetz („Ley de Costas“) ** relevant, das den Bau oder Besitz bestimmter Immobilien einschränken kann.

    FIRSTSEALINE ist Teil eines erfahrenen und seriösen Partnernetzwerkes von deutschsprachigen Immobilienmaklern. Damit lassen sich diese Risiken effektiv vermeiden.

    Kann ich meine Immobilie in Spanien vermieten?

    Viele Eigentümer in Spanien entscheiden sich, ihre Immobilie als Ferienwohnung oder Ferienhaus zu vermieten, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen und laufende Kosten zu decken. Die Ferienvermietung in Spanien ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber strengen regionalen Vorschriften. In touristisch beliebten Regionen wie Mallorca, Ibiza, den Kanaren, Andalusien oder Katalonien ist für die kurzfristige Vermietung an Urlauber eine Touristenlizenz („licencia turística“) gesetzlich vorgeschrieben. In einigen Regionen benötigt man eine Touristenlizenz für die Vermietung. Mehr zum Thema Touristenlizenz Spanien finden Sie in unserem Blogbeitrag.

    Diese Lizenz wird von den jeweiligen Gemeinden oder autonomen Regionen vergeben und setzt voraus, dass die Immobilie bestimmte bauliche und sicherheitstechnische Standards erfüllt – etwa ausreichende Belüftung, Notausgänge, Energiezertifikate und eine Registrierung im regionalen Tourismusregister. Wer ohne gültige Lizenz vermietet, riskiert hohe Geldbußen, die je nach Region mehrere tausend Euro betragen können.

    Neben rechtlichen Anforderungen sollten Eigentümer auch die steuerlichen Pflichten kennen: Mieteinnahmen aus Ferienvermietung in Spanien müssen in Spanien versteuert werden, auch wenn der Eigentümer im Ausland lebt. Für langfristige Vermietung gelten andere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen als bei der kurzfristigen touristischen Nutzung.

    Ob sich die Vermietung wirtschaftlich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa Lage, Auslastung, Saisonabhängigkeit, Verwaltungskosten und Steuerbelastung. Eine sorgfältige Kalkulation hilft, die Rendite einer Ferienimmobilie in Spanien realistisch einzuschätzen und mögliche Risiken zu minimieren.

    Wer seine Ferienimmobilie in Spanien vermieten möchte, sollte sich daher frühzeitig über regionale Gesetze, Lizenzverfahren und steuerliche Vorgaben informieren, um rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu handeln.

    Welche Steuern fallen beim Immobilienbesitz in Spanien an?

    Zu beachten sind:

    – IBI (Grundsteuer) – jährlich zu zahlen
    – Einkommensteuer auf Mieteinnahmen (bei Vermietung)
    – Kapitalertragsteuer beim späteren Verkauf

    Immobilien-Vergleich