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Grunderwerbssteuer Spanien: Was Käufer wissen müssen

Erstellt von Team von firstsealine.com am 21.04.2025
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Inhalt:

  1. Was ist die Grunderwerbssteuer in Spanien?
  2. Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in Spanien?
  3. Rechenbeispiele
  4. Wer muss die Steuer zahlen?
  5. Unterschiede für Deutsche, Österreicher und Schweizer?
  6. Regionale Unterschiede
  7. Wann fällt keine Grunderwerbssteuer an?
  8. Wie wird die Steuer gezahlt?
  9. Weitere Kaufnebenkosten
  10. Fazit & Tipps
  11. FAQ zur Grunderwerbssteuer in Spanien

1. Was ist die Grunderwerbssteuer in Spanien?

Die Grunderwerbssteuer in Spanien – auf Spanisch Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) – fällt beim Kauf von Bestandsimmobilien an, also nicht bei Neubauten vom Bauträger. Bei Neubauten greift stattdessen die Mehrwertsteuer (IVA) plus Stempelsteuer (AJD).


2. Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in Spanien?

Die Höhe der Steuer variiert je nach autonomer Region in Spanien. Der Steuersatz liegt zwischen 6 % und 11 % des Kaufpreises. Einige Beispiele:

  • Andalusien: 7 %
  • Katalonien: 10 %
  • Madrid: 6 %
  • Balearen: 8–11 % gestaffelt

3. Rechenbeispiele

Beispiel 1 – Andalusien:
Kaufpreis: 300.000 €
Steuer: 300.000 € × 7 % = 21.000 €

Beispiel 2 – Mallorca (Balearen):
400.000 € × 8 % = 32.000 €
300.000 € × 9 % = 27.000 €
Gesamte Steuer: 59.000 €


4. Wer muss die Steuer zahlen?

Käufer zahlen die Grunderwerbssteuer, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach der notariellen Beurkundung erfolgen – bei der regionalen Steuerbehörde.


5. Unterschiede für Deutsche, Österreicher und Schweizer?

Für die Grunderwerbssteuer gibt es keine Unterschiede zwischen diesen Nationalitäten. Unterschiede ergeben sich eher bei:

  • Steuerlicher Ansässigkeit (Nichtresidentenregelung)
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Spanien

Tipp Tipp: Ein Steuerberater hilft bei der optimalen Gestaltung!

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6. Regionale Unterschiede

Spanien besteht aus 17 autonomen Regionen. Jede hat ihre eigenen Steuersätze für die ITP. Andalusien hat z. B. eine pauschale von 7 %, während die Balearen mit gestaffelten Sätzen arbeiten.

Tipp Tipp: Bei höheren Kaufpreisen lohnt sich der Vergleich zwischen Regionen.


7. Wann fällt keine Grunderwerbssteuer an?

Beim Kauf von Neubauten wird statt ITP die Mehrwertsteuer (IVA) + Stempelsteuer (AJD) fällig:

  • IVA: 10 %
  • AJD: 0,5–1,5 %

Beispiel: Neubau für 300.000 € in Andalusien → IVA: 30.000 €, AJD (1,2 %): 3.600 € → Gesamt: 33.600 €


8. Wie wird die Steuer gezahlt?

Die Zahlung erfolgt meist durch den Gestor oder Anwalt. Der Ablauf:

  1. Notarielle Beurkundung
  2. Zahlung und Übergabe
  3. Abgabe der Unterlagen bei der Behörde
  4. Zahlung der ITP (30 Tage Frist!)
  5. Eintragung im Grundbuch

Wichtig: Ohne ITP-Zahlung keine Grundbucheintragung möglich.


9. Weitere Kaufnebenkosten

Zusätzlich zur Grunderwerbssteuer entstehen:

  • Notarkosten: 0,1–0,5 %
  • Grundbuchkosten: 0,2–0,5 %
  • Anwaltskosten: 1–1,5 %
  • NIE-Nummer und Dolmetscher etc.

→ Gesamtkosten: 10–13 % des Kaufpreises


10. Fazit & Tipps

Fazit: Die Grunderwerbssteuer ist ein wichtiger Bestandteil der Kaufnebenkosten. Alle Käufer – ob aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz – werden gleich behandelt.

Tipp Tipps:

ITP realistisch mit 6–11 % kalkulieren
Unterschiede je nach Region beachten
Anwalt oder Gestor beauftragen


Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbssteuer in Spanien

Muss ich als Deutscher die Grunderwerbssteuer zahlen?
Ja, alle Käufer zahlen unabhängig von der Nationalität.

Wann ist die Steuer fällig?
Innerhalb von 30 Tagen nach Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar.

Unterschied zwischen Neubau und Bestandsimmobilie?
Neubau = IVA + AJD; Bestand = ITP

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