Touristenlizenz Spanien – Voraussetzungen, Kosten und regionale Unterschiede

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- Grundlagen der Touristenlizenz in Spanien
- Voraussetzungen für die Lizenz
- Wie und wo beantragen?
- Kosten der Lizenz und Versicherungen
- Anforderungen an die Immobilie
- Steuern und Abgaben
- Regionale Unterschiede (Beispiele)
- Risiken einer Vermietung ohne Lizenz
- Fazit
- FAQ
Grundlagen der Touristenlizenz in Spanien
Die Touristenlizenz ist ein obligatorisches Dokument für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie in Spanien für Kurzzeitvermietungen an Touristen anbieten möchten. Sie stellt sicher, dass die Unterkunft den gesetzlichen Vorgaben entspricht und angemessen ausgestattet ist. Ohne Touristenlizenz ist das Angebot von Ferienunterkünften auf Plattformen wie Airbnb, Booking oder Tripadvisor nicht erlaubt.
Tipp: Unbedingt vor Vermietungsbeginn die Lizenz beantragen, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Voraussetzungen für die Lizenz
- Die Immobilie muss eine gültige Cédula de Habitabilidad (Wohnbarkeitsbescheinigung) besitzen.
- Sie benötigt mindestens ein Schlafzimmer, ein Badezimmer und eine Küche.
- Die Unterkunft muss vollständig möbliert und mit allen wesentlichen Ausstattungen versehen sein.
- Ein Notfallkontakt muss rund um die Uhr erreichbar sein.
- Die Einhaltung lokaler Sicherheits- und Hygienevorschriften ist notwendig.
Tipp: Es lohnt sich, vor der Beantragung alle Unterlagen sorgfältig vorab zu prüfen und ggf. mit Fachleuten abzuklären.
Wie und wo beantragen?
Seit 2025 läuft die Beantragung zentral über ein einheitliches digitales Portal (Ventanilla Única Digital), über das alle Dokumente hochgeladen, Gebühren bezahlt und der Status verfolgt werden kann.
Die konkrete Verwaltung erfolgt auf regionaler Ebene, das heißt Antrag und Kontrolle finden bei der für den Standort zuständigen Tourismusbehörde oder Gemeinde statt. Im Falle von Gemeinschaften oder Mehrfamilienhäusern kann die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (min. 60%) erforderlich sein.
Meist sind folgende Stellen zuständig:
- Gemeindeverwaltungen (Ayuntamientos)
- Regionale Tourismusämter (Comunidad Autónoma)
- Stadtverwaltungen in Metropolregionen
Tipp: Erkundigen Sie sich konkret bei der zuständigen Autonomen Gemeinschaft über den Prozess und Unterlagen.
Kosten der Lizenz und Versicherungen
Die Kosten variieren stark zwischen Regionen und Größe der Immobilie. Üblicherweise fallen an:
- Verwaltungsgebühren: zwischen 70 und 500 Euro, abhängig von Objektart und Region.
- Haftpflichtversicherung: jährlich ca. 150 bis 500 Euro, meist Pflicht zur Ausstellung der Lizenz.
- Zusätzliche Kosten: Energieeffizienz-Zertifikat, technische Inspektionen oder Vereinbarungen mit Eigentümergemeinschaften.
- Je nach Objektgröße und Anzahl der Gästebetten können sich die Kosten noch erhöhen.
Tipp: Planen Sie ein Budget von etwa 1.000 bis 3.000 Euro für Lizenz und Nebenkosten ein.
Anforderungen an die Immobilie
Die Immobilie muss den regionalen Bau- und Nutzungsvorschriften entsprechen. Dazu zählen:
- Die Immobilie darf nicht als Zweitwohnsitz ohne Nutzung eingetragen sein, sondern muss als Wohnimmobilie zugelassen sein.
- Sicherheitsausstattung nach Brandschutz- und Evakuierungsvorschriften.
- Ein Mindeststandard an Möbeln, Elektrogeräten und Sanitäranlagen.
- Saubere und hygienische Zustand bei Übergabe an Gäste.
Tipp: Lassen Sie die Immobilie vor Beantragung am besten von einem Fachmann prüfen, um Ablehnungen zu vermeiden.
Steuern und Abgaben
Vermieter von Touristenunterkünften müssen verschiedene Steuern abführen:
- Mehrwertsteuer (IVA): Oft 10% auf Vermietungsumsätze, je nach Dienstleistung.
- Einkommensteuer (IRPF bzw. Impuesto sobre la Renta): Einnahmen aus touristischer Vermietung sind steuerpflichtig.
- Tourismusabgaben: Einige Regionen erheben zusätzliche Tourismussteuern, z.B. Balearen verlangen eine Gebühr pro Nacht und Person.
- Gemeinschaftsgebühren: Eigentümergemeinschaften können höhere Gebühren für touristisch genutzte Immobilien verlangen.
Tipp: Steuerberatung in Spanien ist empfehlenswert, auch wegen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Regionale Unterschiede (Beispiele)
- Balearen (Mallorca, Ibiza): Sehr strenge Kontrollen, Lizenzierung und hohe Bußgelder bei Verstößen; Tourismusabgaben sind verpflichtend.
- Andalusien: Oft keine direkten Lizenzgebühren, aber umfangreiche Dokumentationspflichten; Online-Antrag mit schneller Bearbeitung.
- Comunidad Valenciana: Voranmeldung der Baubewohnbarkeitsbescheinigung erforderlich, Gebühren von 70 bis 90 Euro üblich.
- Madrid: Kontrolliert ähnlich streng wie Balearen, fordert oft Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Tipp: Informieren Sie sich vor Ort genau über Verfahren und regional geltende Vorschriften.
Risiken einer Vermietung ohne Lizenz
Die Vermietung ohne gültige Touristenlizenz ist in Spanien illegal und kann zu erheblichen Sanktionen führen:
- Bußgelder von mehreren tausend bis zu mehreren hunderttausend Euro, abhängig von Region und Schwere des Verstoßes.
- Vermietungsplattformen wie Airbnb entfernen Objekte ohne Lizenz.
- Risiko, dass die Immobilie von den Behörden gesperrt oder versiegelt wird.
- Versicherungsschutz entfällt im Schadensfall grundsätzlich.
Tipp: Eine sorgfältige Einhaltung aller Vorschriften schützt vor finanziellen und rechtlichen Schäden.
Fazit
Die Touristenlizenz ist essenziell für die legale Kurzzeitvermietung in Spanien. Die Anforderungen und Verfahren haben sich 2025 weiter verschärft und der Trend geht zur stärkeren Regulierung und Überwachung. Regionale Unterschiede erfordern individuelle Vorbereitung. Hohe Bußgelder und der Schutz der Gemeinschaft werden großgeschrieben. Eigentümer und Investoren sollten rechtzeitig über die digitalen Portale und zuständigen Behörden die Lizenz beantragen und alle Vorgaben erfüllen.
Mit anerkannten Partnern wie firstsealine.com finden Vermieter Beratung und Unterstützung beim rechtssicheren Einstieg in den spanischen Tourismusmarkt.
Touristenlizenz Spanien
- Was ist eine Touristenlizenz? Ein offizielles Dokument zur legalen Vermietung von Ferienimmobilien an Touristen in Spanien.
- Wie lange dauert die Beantragung? Durchschnittlich ein bis drei Monate, abhängig von der Region und Vollständigkeit der Unterlagen.
- Was kostet die Lizenz? Je nach Region zwischen ca. 70 und 500 Euro an Verwaltungsgebühren plus Haftpflichtversicherung (150–500 €/Jahr).
- Wo beantrage ich die Lizenz? Über das einheitliche digitale Portal der jeweiligen autonomen Gemeinschaft oder direkt bei der Gemeinde/Behörde.
- Welche Risiken gibt es ohne Lizenz? Hohe Geldstrafen, Entfernung von Buchungsplattformen, Versiegelung der Immobilie.